Sehr geehrte Damen und Herren ,
aus gegebenem Anlass wende ich mich an Sie wegen der Nichtgewährung einer
Garantieleistung bzgl. einer in der Lidl-Filiale erworbenen Küchenmaschine .
Das Gerät wurde von mir am 16.12.2021 in einer Lidl-Filiale erworben –
bei dem ersten Einsatz war festzustellen , daß das Gerät beim Betrieb laute
knirschende Geräusche verursachte .
Im Zuge des 3. Gebrauchs des Gerätes am 15.01.2022 kam es zum Bruch des
Knethakens .
Meine erste Reklamations-Mail bzgl. der Reparatur / dem Ersatz des defekten
Gerätes erfolgte am 18.01.2022 – der Eingang der Mail wurde bestätigt .
In dem sich anschließenden Zeitraum bis zum 21.03.2022 folgten weitere
Anschreiben von mir an die die Garantie-gewährende Verkäuferin Lidl –
insgesamt kam es zu 7 ( sieben ) weiteren Bitten um Garantie-Gewährung .
Bis zum heutigen Tage ( 02.04.2022 ) ist es seitens der vorgenannten Firma
zu keinem Beginn einer Regulierung gekommen .
Unter Berücksichtigung meiner vielfachen Anschreiben ( s.o. ) muß ich davon
ausgehen , daß nicht fahrlässig , sondern vorsätzlich die Gewährung der
mit dem Kauf versprochenen Garantie-Leistungen verweigert wird .