Vorenthaltung der Geräte-Garantie

Sehr geehrte Damen und Herren ,

aus gegebenem Anlass wende ich mich an Sie wegen der Nichtgewährung einer

Garantieleistung bzgl. einer in der Lidl-Filiale erworbenen Küchenmaschine .

Das Gerät wurde von mir am 16.12.2021 in einer Lidl-Filiale erworben –

bei dem ersten Einsatz war festzustellen , daß das Gerät beim Betrieb laute

knirschende Geräusche verursachte .

Im Zuge des 3. Gebrauchs des Gerätes am 15.01.2022 kam es zum Bruch des

Knethakens .

Meine erste Reklamations-Mail bzgl. der Reparatur / dem Ersatz des defekten

Gerätes erfolgte am 18.01.2022 – der Eingang der Mail wurde bestätigt .

In dem sich anschließenden Zeitraum bis zum 21.03.2022 folgten weitere

Anschreiben von mir an die die Garantie-gewährende Verkäuferin Lidl –

insgesamt kam es zu 7 ( sieben ) weiteren Bitten um Garantie-Gewährung .

Bis zum heutigen Tage ( 02.04.2022 ) ist es seitens der vorgenannten Firma

zu keinem Beginn einer Regulierung gekommen .

Unter Berücksichtigung meiner vielfachen Anschreiben ( s.o. ) muß ich davon

ausgehen , daß nicht fahrlässig , sondern vorsätzlich die Gewährung der

mit dem Kauf versprochenen Garantie-Leistungen verweigert wird .